Damit wir Grund und Boden dauerhaft dem Markt entziehen und für gemeinwohlorientierte Nutzungen sichern können, sind wir auf Ihre Unterstützung in Form von Zustiftungen angewiesen. Ihre Zustiftungen fließen in den Vermögensstock der Stiftung und bleiben dauerhaft erhalten.

Zustiftungen dienen dem Erwerb von Boden

Zustiftungen können von einer Vermögensform (Geld) in eine andere Vermögensform (Boden) umgewandelt werden. Im Normalfall legen Stiftungen ihr Vermögen an und verwenden lediglich die Erträge (z.B. die Zinsen) für ihre gemeinnützigen Zwecke. Dies ist im Prinzip auch bei der Stadtbodenstiftung der Fall. Wir legen das Geld jedoch nicht bei einer Bank an, sondern erwerben damit Boden. Im Fall der Stadtbodenstiftung wirken die Zustiftungen somit direkt im Sinne der Stiftungsidee und fließen immer in den Erwerb von Boden. Ihre Zustiftung unterstützt damit die Realisierung und dauerhafte Sicherung nachbarschaftlicher Projekte und sichert die Erzielung moderater Erträge für die Stiftungsarbeit in Form von Erbbauzinsen.

Sie möchten die Stadtbodenstiftung finanziell unterstützen?

Um unseren Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, empfehlen wir für Zustiftungen einen Mindestbetrag ab 500 Euro. Es ist darüber hinaus auch möglich, dass mehrere Personen – beispielsweise eine Haus- oder Bürogemeinschaft – gemeinsam eine Zustiftung leisten.

Sie können Ihre Zustiftung direkt auf unser untenstehendes Konto einmalig oder per Dauerauftrag überweisen oder von uns einziehen lassen. Damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen können, füllen Sie bitte folgendes Kontaktformular (LINK) aus.

Stifter:innen können die Stiftungsarbeit mitgestalten

Alle Stifter:innen sind eingeladen, im Stiftungskomitee – unserem Äquivalent zur Mitgliederversammlung –  zusammen mit Vertreter:innen der Nutzer:innen und der Nachbarschaft aktiv an der Gestaltung der Stadtbodenstiftung mitzuwirken. Dort ist es auch möglich, eine oder einen Vertreter:in der Stifter:innen ins Kuratorium zu wählen. Nicht nur Einzelpersonen, auch zustiftende juristische Personen oder Gruppen, die gemeinsam eine Zustiftung leisten, können durch die Entsendung einer autorisierten Person im Stiftungskomitee vertreten sein.

Zustiftungen sind steuerlich absetzbar

Die Stadtbodenstiftung ist als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft gemäß Abgabenordnung anerkannt. Ihre finanzielle Unterstützung ist deshalb steuerlich absetzbar. Für Ihre Zustiftung erhalten Sie von uns eine entsprechende Bescheinigung.

Unsere Bankverbindung

Stadtbodenstiftung
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