Was ist der Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Spende?

Zustiftungen und Spenden stellen zwei Möglichkeiten dar, wie Sie die Stadtbodenstiftung finanziell unterstützen können. Sie unterscheiden sich vor allem in der Art, wie die Stiftung mit den Mitteln umgehen muss:

Spenden werden für die tägliche Arbeit der Stiftung zeitnah im Sinne ihrer in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet bzw. für die unmittelbare Stiftungsarbeit ausgegeben und somit verbraucht. 

Zustiftungen hingegen gehen in den Vermögensstock der Stiftung über und müssen in ihrem Wert dauerhaft erhalten werden. Sie werden im Gegensatz zu Spenden also nicht verbraucht.

Wer kann stiften?

Grundsätzlich können alle stiften – egal ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder auch eine Gruppe mehrerer Menschen. Voraussetzung ist, dass diese ansonsten nicht den Zielen der Stiftung zuwider handeln.

Was macht die Stadtbodenstiftung mit den Zustiftungen? 

Zustiftungen müssen in ihrem Wert dauerhaft erhalten bleiben und können nicht für die alltägliche Stiftungsarbeit ausgegeben werden. Sie dürfen jedoch von einer Vermögensform (Geld) in eine andere Vermögensform (Boden) umgewandelt werden. Im Normalfall legen Stiftungen ihr Vermögen an und verwenden lediglich die Erträge (z.B. die Zinsen) für ihre gemeinnützigen Zwecke. Dies ist im Prinzip auch bei der Stadtbodenstiftung der Fall. Wir legen das Geld jedoch nicht bei einer Bank an, sondern erwerben damit Boden. Im Fall der Stadtbodenstiftung wirken die Zustiftungen direkter. Die gestifteten Mittel dienen zum einen dem Bodenerwerb – und damit der dauerhaften Sicherung nachbarschaftlicher Projekte vor Verdrängung und Gentrifizierung – und zum anderen der Erzielung moderater Erträge in Form von Erbbauzinsen.

Kann ich Zustiftungen steuerlich geltend machen?

Zustiftungen können ebenso wie Spenden steuerlich abgesetzt werden. Zustiftungen gelten steuerlich als Sonderausgaben und können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zum Spendenabzug möglich.

Habe ich als Stifter:in eine Möglichkeit zur Mitbestimmung in der Stadtbodenstiftung?

Alle Stifter:innen sind eingeladen, im Stiftungskomitee (zusammen mit Vertreter:innen der Nutzer:innen und der Nachbarschaft) aktiv an der Gestaltung der Stadtbodenstiftung mitzuwirken. Dies ist auch für zustiftende juristische Personen oder für Gruppen, die gemeinsam eine Zustiftung leisten, durch die Entsendung einer autorisierten Person in das Stiftungskomitee möglich. Darüber hinaus kann ein:e Vertreter:in der Stifter:innen im Kuratorium der Stadtbodenstiftung Mitglied werden.

Gibt es einen Mindestbeitrag für Zustiftungen?

Als Mindestbeitrag für Zustiftungen empfehlen wir 500 Euro. Dabei ist es möglich, dass mehrere Personen – beispielsweise eine Haus- oder Bürogemeinschaft – gemeinsam eine Zustiftung leisten.

Haben Sie Fragen?

Wir informieren Sie gerne, per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch über die Stadtbodenstiftung und unsere geplanten Projekte sowie über die Möglichkeiten von Zustiftungen, Spenden, Bodenschenkungen und Erbschaften.

Senden Sie dazu eine E-Mail an: stiften@stadtbodenstiftung.de. Wir kommen umgehend auf Ihr Anliegen zurück.