Die Stadtbodenstiftung stellt mit ihren vielfältigen Möglichkeiten der Mitbestimmung und starken lokalen Verankerung ein Novum in der hiesigen Stiftungslandschaft dar. Dies gilt sowohl auf Ebene der einzelnen Projekte als auch hinsichtlich der demokratischen Struktur der Stiftung.

Wir haben für unser Vorhaben der Übertragung des CLT-Models ins deutsche Rechtssystem die Rechtsform Stiftung gewählt. Bei dieser können im Gegensatz beispielsweise zum Verein bestimmte Setzungen – wie die Unverkäuflichkeit des Bodens – dauerhaft festgeschrieben werden. Die Rechtsform Stiftung bietet so den größtmöglichen Schutz vor einer künftigen marktförmigen Verwertung des Stiftungsvermögens und eignet sich damit bestens als Treuhänderin des Gemeinguts Boden. Durch die Gemeinnützigkeit der Stiftung und die Verankerung ihrer Ziele, Zwecke und Organe in der Satzung sowie durch die externe Kontrolle der Stiftungsaufsicht wird eine dauerhafte Verwendung der Mittel der Stiftung für die beabsichtigten Zwecke gesichert.

Die Zusammensetzung der Organe

Stiftungsaufbau mit den drei Organen: Vorstand, Kuratorium und Stiftungskomitee ©SBS

Strukturell besteht die Stadtbodenstiftung aus drei Organen. Der zwei bis drei Personen umfassende Vorstand ist für die Geschäftsführung und das Alltagsgeschäft zuständig. Das aus bis zu 13 Mitgliedern bestehende Kuratorium stellt das zentrale Entscheidungsorgan dar. Es definiert alle wesentlichen Angelegenheiten der Stiftung, konzipiert die Förderrichtlinien und entscheidet über die Aufnahme erbbaurechtnehmender Projekte sowie die Verwendung der Stiftungsmittel. Das Kuratorium setzt sich aus je vier der Vertreter*innen der Nutzer*innen und der Nachbarschaft sowie drei Expert*innen zusammen. Hinzu kann ein weiteres Mitglied von den zustiftenden öffentlichen Körperschaften berufenes kommen sowie ein bzw. eine Vertreter*in der Stifter*innen. Ziel ist, dass unterschiedliche Interessen in der Stiftung vertreten sind und dass insbesondere jene eine Stimme haben, die sonst in Stadtentwicklungsfragen meist nicht mitentscheiden können.

Das zahlenmäßig nicht begrenzte Stiftungskomitee schließlich ist das größte Gremium der Stiftung und bildet ein wesentliches Gegenüber zum Kuratorium und dem Vorstand. Es ist für alle an den Projekten Beteiligten, für Nachbar*innen und Stifter*innen offen und vom Charakter her mit einer Mitgliederversammlung vergleichbar. Hier findet die basisdemokratische Diskussion, Themenfindung und Meinungsbildung statt. Das Komitee hat die Aufgabe, die im Kuratorium vertretenen Repräsentant*innen der Nutzer- und Nachbarschaft sowie der Stifter*innen zu wählen und ist berechtigt, Mitglieder des Kuratoriums vor Ablauf ihrer Amtszeit aus wichtigem Grund abzuberufen, beispielsweise im Fall von Zuwiderhandlungen gegen den Stiftungszweck.

Durch diese Einbeziehung Dritter weitet die Stadtbodenstiftung, dem Selbstverständnis der CLTs folgend, die Selbstverwaltungsstrukturen über die unmittelbaren Nutzer*innen hinaus aus. Ziel ist, dass unterschiedliche Sichtweisen in der Stiftung vertreten sind und eine rechtlich-organisatorische Struktur geschaffen wird, die zwischen den Interessen der Nutzer*innen, den Zielsetzungen der Stiftung sowie den Bedürfnissen der jeweiligen Nachbarschaften und der breiteren Öffentlichkeit vermittelt.