Kuratorium der Stadt­boden­stiftung bestimmt
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Zur Gründung der Stadtbodenstiftung müssen wir die verantwortlichen und geschäftsfähigen Strukturen der Stiftung aufbauen. Darum haben wir nun ein Kuratorium besetzt, in dem neun der später bis zu 13 Kuratoriumsmitglieder benannt wurden. Wahlberechtigt waren alle, die in den letzten zwei Jahren in der CLT-Initiative aktiv waren. Das Kuratorium wird die Arbeit der Stadtbodenstiftung in dieser Besetzung ab jetzt maßgeblich bestimmen. 

Parität im Kuratorium

Wir freuen uns sehr, dass folgende Personen sich zur ehrenamtlichen Mitarbeit im Kuratorium bereit erklärt haben: 

Aslı Varol, Daniela Brahm, David Robotham, Gertrud Trisolini, Jan Kuhnert, Jurek Kloska, Michael LaFond, Orhan Esen und Theo Ioannidis

Wir haben mit der Zusammensetzung des Kuratoriums bestmöglich die später vorgesehene paritätische Drittelung erreicht: Es sind Menschen gewählt worden, die einerseits Interessen der Nachbarschaften sowie andererseits von Nutzer*innen vertreten, als auch Expert*innen des Wohnungswesens. 

Weitere Mitglieder bei Gründung

Nach der Gründung wird das Kuratorium mit einer Person ergänzt, die von den „Stifter*innen“ benannt wird. Sollten „öffentliche Körperschaften“ ebenfalls zum Stiftungsvermögen beitragen, können auch diese eine Person für das Kuratorium bestimmen. Darüber hinaus sind zwei Plätze für Vertreter*innen der Nachbarschaft bzw. Nutzer*innen freigehalten, die sofort besetzt werden können, sobald wir die ersten erbbaurechtnehmenden Projekte haben. 

Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist, auch mehrmals, möglich und wird nach Gründung durch die Vorgaben der Satzung geregelt.